Schülerbeförderung
Information zur Umsetzung des Deutschlandtickets als Schulträgerkostenfahrkarte im Landkreis Birkenfeld
- anspruchsberechtigte Schüler im Landkreis Birkenfeld erhalten ab dem neuen Schuljahr 2023/2024 das Deutschlandticket als Schulträgerkostenfahrkarte
- Gültigkeit des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2023/2024 vom 01.09.2023 bis 31.07.2024
- Das Deutschlandticket wird für die Monate September bis voraussichtlich Dezember2023 in Papierform ausgegeben. Danach soll eine Chipkarte das Papierticket ersetzen
Die Ausgabe der Deutschlandtickets erfolgt am ersten Schultag über die Schulen!
Online Anträge zur Fahrkartenbestellung
Grundschulen
Der Antrag für den Besuch einer Grundschule (Sekundarstufe I) umfasst die Fahrkarten zu der zuständigen Grundschule im Einzugsbereich.
Sekundarstufe I
Der Antrag für die Sekundarstufe I umfasst die Fahrkarten zu den Realschulen plus, sowie zu den Gymnasien und den Integrierten Gesamtschulen (IGS).
Achtung: Bei einem Schulstandortwechsel ist der Antrag erneut zu stellen (8. Kl. IGS Herrstein).
Berufsfachschule I und II, Berufsvorbereitungsjahr
Sekundarstufe II
Merkblatt SEK II
Der Antrag für die Sekundarstufe II umfasst die Fahrkarten zu Realschulen plus mit Fachoberschule, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen, Berufsbildenden Schulen (Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Wirtschaftsgymnasium) und Fachschulen in Vollzeit.
Private Einzelbeförderung Schule
Der Antrag für die private Einzelbeförderung zur Schule umfasst die Fahrkostenerstattung bei der Beförderung mit dem privaten KFZ, sofern keine Verbindung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Schulstandtort und Wohnort besteht.
Private Einzelbeförderung Kita
Der Antrag für die private Einzelbeförderung zur Kindertagesstätte umfasst die Fahrkostenerstattung bei der Beförderung mit dem privaten KFZ, sofern keine Verbindung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen der Kindertagesstätte und dem Wohnort besteht.