Bekanntgabe Obere Jagdbehörde 25.11.2015

Veröffentlicht am: 25.11.2015

Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde

Vollzug des Landesjagdgesetzes
Zusammenfassung der Rotwildbewirtschaftungsbezirke Osburg-Saar und Hochwald zum Rotwildbewirtschaftungsbezirk Saar-Hochwald unter Herausnahme des Nationalparks Hunsrück-Hochwald und der darin eingeschlossenen Flächen sowie Anpassung der Außengrenze des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Saar-Hochwald

Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde -, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, erlässt als zuständige Behörde nach § 12 Abs. 1 und 7 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende Verfügung zur Abgrenzung des Rotwildbewirtschaftungsbezirks Saar-Hochwald nach Zusammenfassung der Rotwildbewirtschaftungsbezirke Osburg-Saar und Hochwald und unter Herausnahme aller Flächen innerhalb der Grenzen des Nationalparks Hunsrück-Hochwald und der darin eingeschlossenen Flächen aus dem Rotwildbewirtschaftungsbezirk (RBB):

I. Abgrenzung

Der Grenzverlauf des RBB Saar-Hochwald ist in der nachfolgenden  Karte (Anlage 1) abgebildet. Der bisher nur zu 20% im RBB liegende  Eigenjagdbezirk (EJB) "Gattermannswald" wird nach §12 (3) LJVO  auf Antrag des Eigenjagdbesitzers und nach Anhörung der Träger öffentlicher Belange komplett  in den RBB Saar-Hochwald  eingegliedert. Der in der Gemarkung Hinzenburg mit sehr geringen Teilflächen in den RBB Saar-Hochwald hineinragende EJB Pluwigerhammer  wird mit Zustimmung des Eigenjagdbesitzers und unter Erfüllung der nach § 12 Abs. 2 Satz 2 LJVO maßgeblichen Kriterien aus dem RBB herausgenommen. Der im Eigentum des Bundes stehende EJB Saarburg-Beurig in der Gemarkung Saarburg ist nach Aufgabe der militärischen Nutzung Bestandteil des RBB Saar-Hochwald.

Demnach verläuft die Grenze des RBB Saar-Hochwald wie folgt:

Im Nordosten beginnend führt die Grenze entlang den nördlichen Gemeindegrenzen Horbruch und Krummenau bis zur Reizenmühle. Von hier folgt sie der L 190 bis zur Gemarkungsgrenze Weitersbach und weiter auf der nördlichen und östlichen Gemarkungsgrenze von Weitersbach. Von dort bilden die östlichen Gemeindegrenzen von Stipshausen, Hottenbach, Asbach, Mörschied, Herborn, Veitsrodt, Kirschweiler, Hettenrodt, Mackenrodt, Rötsweiler-Nockenthal, Wilzenberg-Hußweiler, Niederhambach, Schmißberg, Birkenfeld und Ellweiler die östliche Außengrenze des RBB Saar-Hochwald.

Südliche Begrenzung ist die Landesgrenze zum Saarland bis zur Saar.

Weiter ist die Saar westliche Begrenzung bis die RBB-Außengrenze in der Gemarkung Saarburg die Saar verlässt und westlich entlang des Staatswaldes Kammerforst  und der Gemarkungen Irsch und Schoden bis zum Jagdbezirk  Wiltingen I verläuft. Weiter liegt die Grenze des RBB Saar-Hochwald in der Gemarkung Wiltingen zwischen den Jagdbezirken Wiltingen I (RBB) und Wiltingen II (Freigebiet) sowie in der Gemarkung Konz zwischen den Jagdbezirken Oberemmel II (RBB) und Oberemmel I (Freigebiet). Ab dort liegen die Gemarkungen Pellingen, Lampaden und Heddert sowie die Gemarkung Hinzenburg ohne die Flächen des EJB Pluwigerhammer im RBB. In der Gemarkung Schöndorf verläuft die Grenze zwischen dem EJB Gattermannswald (RBB) und dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schöndorf (Freigebiet). Von dort ab bilden die Gemarkungen Holzerath, Bonerath, Osburg, Farschweiler, Lorscheid, Bescheid, Beuren (Hochwald), Rascheid, Geisfeld, Malborn und Hilscheid dort den nordöstlichen Rand des RBB Saar-Hochwald. In der Gemarkung Thalfang folgt die Grenze der Eisenbahnlinie und weiter den nördlichen Grenzen der Jagdbezirke Bäsch und Deuselbach. Danach verläuft die Grenze des RBB Saar-Hochwald entlang den südwestlichen Gemarkungsgrenzen von Morbach, Gräfendhron , Horath und Piesport . In der Gemarkung Piesport gehören nur die Jagdbezirke I und II zum RBB (Piesport III = Freigebiet). Weiterhin liegen die Jagdbezirke Wintrich I (II=Freigebiet), Brauneberg II (I=Freigebiet) , Burgen, Veldenz und Monzelfeld innerhalb des RBB Saar-Hochwald. Von der Gemarkung Monzelfeld ausgehend verläuft die Außengrenze des RBB Saar-Hochwald zwischen den Gemarkungen Morbach (RBB) und Longkamp (Freigebiet) bis zur Grenze des Jagdbezirks Wederath . Sodann folgt die Grenze des RBB der südlichen Grenze des Jagdbezirks Wederath (Freigebiet) entlang der Hunsrückhöhenstraße und der nordwestlichen Gemarkungsgrenze von Hochscheid bis zum Ausgangspunkt an der Gemarkung Horbruch.

Von dem zuvor durch die Beschreibung der Außengrenzen neu gebildeten Rotwildbewirtschaftungsbezirk Saar-Hochwald bleibt der Nationalpark Hunsrück-Hochwald und die darin eingeschlossenen Flächen  ausgenommen.

II. Bekanntgabe

Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

III. Begründung

Die Zusammenfassung von Bewirtschaftungsbezirken erfolgt nach § 12 Abs. 7 LJVO durch die obere Jagdbehörde. Nachdem im Bereich des bisherigen Rotwildbewirtschaftungsbezirks Hochwald durch die Einrichtung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald erhebliche flächenmäßige und strukturelle Änderungen eingetreten sind, war im Vorgriff auf eine sinnvolle Abgrenzung von Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nach §14 LJVO im Umfeld des Nationalparks die Zusammenfassung der Restflächen des bisherigen RBB Hochwald und des RBB Osburg-Saar zum Rotwildbewirtschaftungsbezirk Saar-Hochwald erforderlich. Durch die Zusammenfassung zum Rotwildbewirtschaftungsbezirk Saar-Hochwald wurden die Voraussetzungen zur Abgrenzung von Hegegemeinschaften unter der geforderten Berücksichtigung wildbiologischer Aspekte mit dem Ziel, zweckmäßige räumliche Voraussetzungen für das jagdbezirksübergreifende Zusammenwirken der jagdausübungsberechtigten Personen zur lebensraumangepassten Bewirtschaftung des Rotwildes zu schaffen, geschaffen.

Im Bereich der Gemarkungen Hinzenburg und Schöndorf wird durch Herausnahme von Teilflächen des EJB Pluwigerhammer und die Hereinnahme von allen Teilflächen des EJB Gattermannswald eine erheblichen Verkürzung und Eindeutigkeit des Verlaufs der Außengrenze des RBB Saar-Hochwald erreicht. Die Voraussetzungen nach §12 Abs. 2 und 3  liegen jeweils vor.

Der Grenzverlauf war demzufolge aufgrund der Änderungen neu zu beschreiben und eine neue kartenmäßige Darstellung zu fertigen.Die Bekanntgabe der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach  § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche  Bekanntmachung folgenden Tag.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Zusammenfassung der Rotwildwildbewirtschaftungsbezirke Osburg-Saar und Hochwald zum Rotwildbewirtschaftungsbezirk Saar-Hochwald und die Anpassung der Außengrenze kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Neustadt, den 16.11.2015

Im Auftrag, Marco Sergi