Kfz - Änderung der Halterdaten bei Umzug/Namensänderung innerhalb der VG Birkenfeld und Baumholder
Benötigte Unterlagen bei Umzug:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis bzw. Pass
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung ist keine Bearbeitung möglich
Die Gebühr beträgt 12 €.
Änderungen der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können auch auf der VG Birkenfeld und der VG Baumholder (Einwohnermeldeamt) durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen bei Namensänderung mit oder ohne Umzug:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis bzw. Pass
- Bei abgelaufener Hauptuntersuchung ist keine Bearbeitung möglich
Die Gebühr beträgt zwischen 11,10 € (ZBI+ZBII) und 25,80 € (Fahrzeugschein+Fahrzeugbrief alte Vordrucke)
Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!
Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!
Kontakte:
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Achtung: Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!