Kfz - Änderung der Halterdaten bei Umzug/Namensänderung innerhalb der VG Birkenfeld und Baumholder

Benötigte Unterlagen bei Umzug:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Personalausweis bzw. Pass
  • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung ist keine Bearbeitung möglich

Die Gebühr beträgt 12 €.

Änderungen der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) können auch auf der VG Birkenfeld und der VG Baumholder (Einwohnermeldeamt) durchgeführt werden.
 

Benötigte Unterlagen bei Namensänderung mit oder ohne Umzug:

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)

  •     Personalausweis bzw. Pass
  •     Bei abgelaufener Hauptuntersuchung ist keine Bearbeitung möglich

Die Gebühr beträgt zwischen 11,10 € (ZBI+ZBII) und 25,80 € (Fahrzeugschein+Fahrzeugbrief alte Vordrucke)



KFZ-Zulassungsstelle
Feckweilerhaide 15
55765 Birkenfeld
Montag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
und 15:30 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr

Termine für die Kfz-Zulassungsstelle werden ausschließlich über Termin online vergeben!

Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!

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Dienstag:
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Mittwoch:
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Donnerstag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr
und 15:30 bis 17:45 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 11:45 Uhr

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Achtung:
Die Zulassungsstelle Birkenfeld ist ausschließlich für die VG Birkenfeld und die VG Baumholder Zuständig. EinwohnerInnen der Stadt Idar-Oberstein oder der VG Herrstein-Rhaunen müssen sich an die Zulassungsstelle Idar-Oberstein wenden!