Straßenverkehrsordnung / Straßenverkehrszulassungsordnung

Straßenverkehrsordnung

Die Kreisverwaltung als untere Verkehrsbehörde ist zuständig für:

  • Verkehrsbeschränkende Anordnungen zur Durchführung von Bauarbeiten (Kabelverlegungen, Wasserleitungs- und
    Kanalbauarbeiten) im Straßenraum aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortslagen 
  • Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen:
    • für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen für Rallyes, Radsportveranstaltungen, Fest- und Umzüge, Märkte, Volkswanderungen sowie Volksläufe.
    • vom Sonn- und Feiertags-Fahrverbot,
    • von der Schutzhelm-Tragepflicht und
    • der Pflicht zur Anlegung von Sicherheitsgurten. 

Anträge sind hier erhältlich.

Gebühren:

Für verkehrsbeschränkende Anordnungen Berechnung nach Aufwand (halbseitige oder Vollsperrung) sowie nach Art, Umfang und Dauer der Maßnahme.(ab 31,00 € )
Bei Veranstaltungen nach der Größe und Dauer der Veranstaltung.(ab 15,00 €)
Bei Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot nach Anzahl der Fahrzeuge und Fahrt-strecken (41,00 € bis 102,00 €).

  • Erteilung von Einzel- und Dauererlaubnissen und –ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung für Großraum- und Schwertransporte.
Antragsvordrucke erhalten Firmen bzw. Personen ebenfalls hier.
Gebühren:

nach Anzahl der Fahrzeuge und Fahrtstrecken (von 38,00 € bis 767,00 €)

Straßenverkehrszulassungsordnung

  •  Ausnahmen zum Verkauf von Waren auf der Straße,
  •  Ausnahmen zum Befahren öffentlicher Straßen für Gabelstapler,
  •  Ausnahmen zum Schleppen von Kraftfahrzeugen,
  •  Befreiungen von der Zulassungspflicht für Fahrzeuge

Anträge können hier formlos eingereicht werden.

Gebühren:

Gebührenberechnung nach Aufwand, Anzahl der Fahrtstrecken bzw. Anzahl der Fahrzeuge (von 36,00 € bis 205,00 €)

Links:

Aktuelle Verkehrslage in Rheinland-Pfalz
Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz



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