Straßenverkehrsordnung / Straßenverkehrszulassungsordnung
Straßenverkehrsordnung
Die Kreisverwaltung als untere Verkehrsbehörde ist zuständig für:
- Verkehrsbeschränkende Anordnungen zur Durchführung von Bauarbeiten (Kabelverlegungen, Wasserleitungs- und
Kanalbauarbeiten) im Straßenraum aller Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortslagen - Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen:
- für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen für Rallyes, Radsportveranstaltungen, Fest- und Umzüge, Märkte, Volkswanderungen sowie Volksläufe.
- vom Sonn- und Feiertags-Fahrverbot,
- von der Schutzhelm-Tragepflicht und
- der Pflicht zur Anlegung von Sicherheitsgurten.
Anträge sind hier erhältlich.
Gebühren:
Für verkehrsbeschränkende Anordnungen Berechnung nach Aufwand (halbseitige oder Vollsperrung) sowie nach Art, Umfang und Dauer der Maßnahme.(ab 31,00 € )
Bei Veranstaltungen nach der Größe und Dauer der Veranstaltung.(ab 15,00 €)
Bei Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot nach Anzahl der Fahrzeuge und Fahrt-strecken (41,00 € bis 102,00 €).
- Erteilung von Einzel- und Dauererlaubnissen und –ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung für Großraum- und Schwertransporte.
Antragsvordrucke erhalten Firmen bzw. Personen ebenfalls hier.
Gebühren:
nach Anzahl der Fahrzeuge und Fahrtstrecken (von 38,00 € bis 767,00 €)
Straßenverkehrszulassungsordnung
- Ausnahmen zum Verkauf von Waren auf der Straße,
- Ausnahmen zum Befahren öffentlicher Straßen für Gabelstapler,
- Ausnahmen zum Schleppen von Kraftfahrzeugen,
- Befreiungen von der Zulassungspflicht für Fahrzeuge
Anträge können hier formlos eingereicht werden.
Gebühren:
Gebührenberechnung nach Aufwand, Anzahl der Fahrtstrecken bzw. Anzahl der Fahrzeuge (von 36,00 € bis 205,00 €)
Links:
Aktuelle Verkehrslage in Rheinland-Pfalz
Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz
Termine im Bereich Ausländerwesen werden ausschließlich über Termin online vergeben!
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