Wohngeld

Miet-oder Lastenzuschuss

Seit 1965 dient das Wohngeld in Form eines Zuschusses zu den Unterkunftskosten der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens als finanzielle Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet insbesondere das Wohngeldgesetz (WoGG) und die Wohngeld-Verwaltungsvorschrift (WoGVwV).

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin bzw. (Unter-)Mieter von selbstgenutzten Wohnraum oder Bewohnerin bzw. Bewohner eines Heimes sind

oder

  • als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheims
    • maßgeblich sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.

Wohngeld ist abhängig von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern)

Wohngeld wird nur auf Antrag und grundsätzlich ab dem 1. des Monats gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld eingegangen ist. Eine rückwirkende Antragsstellung ist regelmäßig nicht möglich. Zur Fristwahrung genügt auch ein formloser Antrag (schriftlich per Post oder Sie senden uns eine E-Mail an wohngeld@landkreis-birkenfeld.de). Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular reichen Sie uns bitte zeitnah nach. Der formlose Antrag muss die folgenden Informationen enthalten: Name, Vorname und die aktuelle Anschrift der antragstellenden Person.

Mögliche Versagungsgründe:

Wohngeld wird u. a. versagt,

  • wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60, 65 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht nachgekommen sind
  • wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt (z.B. Hotel, Antragssteller ist kein Eigentümer oder Inhaber eines eigentumsähnlichen Wohnrechts)
  • wenn keine Mietzahlung durch den Antragsteller selbst oder eines seiner Haushaltsmitglieder erfolgt
  • wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen
    • Erhebliches Vermögen ist in der Regel vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens folgende Beträge übersteigt:
    • 60.000,00 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
    • 30.000,00 € für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
Onlineantrag:
Gut zu wissen:                

Empfänger von sog. Transferleistungen, wie z.B. Bürgergeld, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, da ihre angemessenen Unterkunftskosten bereits im Rahmen der jeweiligen Sozialleistung berücksichtigt werden.

Auszubildende mit eigenem Haushalt/Wohnraum müssen vorrangig einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Bundessausbildungsförderung (BAföG) prüfen lassen und nachweisen. Alleinstehende BAB- oder BAföG-EmpfängerInnen sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.

Gemäß der folgenden Buchstabenverteilung stehen Ihnen folgende Sachbearbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Eifler:         A - G      

Frau Hillmann:  H - O

Frau Hess:          P - Z

Für persönliche Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Falls Sie im Stadtgebiet von Idar-Oberstein leben, ist für Ihren Wohngeldantrag die Stadtverwaltung Idar-Oberstein  zuständig.



Nationalparklandkreis Birkenfeld
Schneewiesenstraße 25
55765 Birkenfeld


Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!

Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr

Für die Wohngeldstelle beachten Sie bitte, dass eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich ist!