Bekanntmachung
über die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde 2010
Gemäß § 44 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes vom 17.03.2000 (GVBl. Nr.8 vom 17.03.2000) in der derzeit geltenden Fassung ist der Termin für die Brauchbarkeitsprüfung auf
Samstag, 04. u. Sonntag, 05. September 2010, 09:00 Uhr
festgelegt.
Für den Bereich der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Birkenfeld findet die Prüfung in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken Berschweiler bei Baumholder und Fohren-Linden statt.
Treffpunkt: 09:00 Uhr auf dem alten Sportplatz Fohren-Linden
Die Prüfungsgebühr beträgt 56,00 €. Sie ist bis zum 27.08.2010 an die Kreiskasse Birkenfeld, Konto bei der Kreissparkasse Birkenfeld, Nr. 205095, mit dem Buchungsvermerk
- Brauchbarkeitsprüfung 2010 für Jagdhunde -
zu überweisen.
Die Meldung zur Zulassung zur Prüfung ist bis zum Ablauf des 23.08.2010 an den Obmann für das Hundewesen
Herrn
Erhard Becker
Goethestraße 30
55774 Baumholder
zu entrichten.
Die Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- Besitzer bzw. Führer des Hundes
- Name des Hundes
- Rasse, Alter und Geschlecht des Hundes.
Vor der Prüfung sind die Quittung über die bezahlte Gebühr und der Impfpass des Hundes vorzulegen. Die Vollschutzimpfung muss mindestens 4 Wochen alt sein. Sie darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Zugelassen sind nur Hunde, deren Führer bzw. Besitzer Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines sind.
Birkenfeld, 14. Juli 2010
Kreisverwaltung Birkenfeld
Im Auftrag Merker







